Notdienst Mecklenburg-Vorpommern

Notdienst im Raum Berlin

Wasserschaden-Notdienst in Mecklenburg-Vorpommern

Jetzt ist schnelles Handeln gefragt! Über unsere Notrufrummer 03961 3399895 erreichen Sie direkt den zuständigen Notdienstmitarbeiter am Standort Altentreptow bei Neubrandenburg. Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir leiten umgehend die notwendigen Maßnahmen ein und helfen Ihnen bei den allen Folgen des Wasserschadens — schnell und kompetent.

Was tun im Havariefall?

Bewahren Sie Ruhe und stellen Sie wenn möglich an den Absperrventilen die Wasserzufuhr ab, um den Wasseraustritt zu stoppen und so eine Ausbreitung des Schadens zu verhindern. Sollte das nicht ausreichen, müssen Sie im Notfall den Hauptwasserhahn zudrehen.

Hotline Ihrer Gebäudeversicherung anrufen
Als Eigentümer der Immobilie nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Gebäudeversicherer auf (deren Schadenhotlines sind zumeist rund um die Uhr geschaltet). Dort erhalten Sie Auskunft über den Versicherungsschutz und Ihr weiteres Vorgehen, auch darüber, ob Sie für Erstmaßnahmen eine freie Wahl des Dienstleisters haben oder sich an den Vertragspartner der Versicherung wenden müssen.

Rufen Sie uns zur Hilfe
Im Telefonat klären wir ab, ob wir Sofortmaßnahmen einleiten oder welche erste Schritte zunächst selbst durchführen müssen und vorab auch den versicherungstechnischen Part. Der Schwerpunkt der Notfallmaßnahmen liegt auf der unmittelbaren Schadensminderung und der Beweissicherung

AktivTrocknung

Unser Wasserschaden-Notdienst — der Ablauf

Klärung

Zunächst müssen wir mit den Eigentümern oder Hausverwaltern die Zuständigkeiten für die Abrechnung klären. Wir holen entweder eine Abtretungserklärung des Versicherers ein oder stimmen unsere Leistungen telefonisch über bereits bestehende Rahmenverträge ab.

Dokumentation

Zur Rechtssicherheit für den Versicherungsnehmer treffen unsere Techniker Beweissicherungsmaßnahmen. Dieses Material (Fotodokumentation bzw. Leckageortungsprotokolle) erhält die Versicherung zur Schadensbewertung. Oft hängt hiervon auch die Einstandspflicht des Versicherers ab.

Erstmaßnahmen

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, beginnen unsere Techniker zeitnah mit Erstmaßnahmen wie Wasserabsaugen und dem Aufstellen von KondensationsTrocknen. So wird die vorhandene Feuchte zunächst oberflächlich aus dem Baukörper und der Luft aufgenommen.

Klärung

Zunächst müssen wir mit den Eigentümern oder Hausverwaltern die Zuständigkeiten für die Abrechnung klären. Wir holen entweder eine Abtretungserklärung des Versicherers ein oder stimmen unsere Leistungen telefonisch über bereits bestehende Rahmenverträge ab.

Dokumentation

Zur Rechtssicherheit für den Versicherungsnehmer treffen unsere Techniker Beweissicherungsmaßnahmen. Dieses Material (Fotodokumentation bzw. Leckageortungsprotokolle) erhält die Versicherung zur Schadensbewertung. Oft hängt hiervon auch die Einstandspflicht des Versicherers ab.

Erstmaßnahmen

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, beginnen unsere Techniker zeitnah mit Erstmaßnahmen wie Wasserabsaugen und dem Aufstellen von KondensationsTrocknen. So wird die vorhandene Feuchte zunächst oberflächlich aus dem Baukörper und der Luft aufgenommen.

Unsere Notdienst-Zentrale für Mecklenburg-Vorpommern

Brunnenstraße 18 | 17087 Altentreptow
Tel. 030 51069330

Wasserschaden-Notdienst für Neubrandenburg, Demmin, Jarmen, Greifswald, Anklam, Friedland, Strasburg, Neustrelitz, Waren, Röbel, Müritz, Malchow, Teterow, Grimmen, Stralsund, Rügen, Usedom

Schadensaufnahme

Zur Aufnahme Ihres Schadens benötigen
wir vorab folgende Informationen: